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Auszug der „Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen“ von:

 

Verlag Buch und Werbung, Conny Budorovits e.K., 52064 Aachen, Im Johannistal 32,

-  im weiteren Verlauf durch das Kürzel B&W bezeichnet -

 

in aktueller Fassung vom 1. Oktober 2005,

 

soweit sie alle grundlegenden und notwendigen Punkte des Verlagsprojektes:

E.M.P.

betreffen.

 

 

Die hier unter eigener Nummerierung aufgeführten Bedingungen und Regelungen sind Auszüge aus der Gesamtfassung der AGB des Verlages B&W und beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Verlagssegment: „Individuelle Trainings-/Therapiesysteme“ – abgekürzt: ITS – hier spezifiziert auf das Nichtraucherprogramm E.M.P.

Die Projektgruppe life-aid-systems – im weiteren Verlauf durch das Kürzel: LAS / B&W bezeichnet – ist innerhalb der Verlagsstruktur für Konzeption, Produktion und Marketing derzeitiger und zukünftiger individueller Therapiesysteme zuständig.

Rechtswirksame Verträge werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Verlag B&W geschlossen.

 

Die Gesamtfassung der AGB des Verlages B&W können unter: www.verlag-buw.de eingesehen werden.

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§1

Gültigkeit der Bedingungen

a) Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) in der hier vorliegenden Form, sowie die entsprechenden und bindenden Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), soweit die gesamte geschäftliche Abwicklung über das Medium Internet erfolgt.

 

b) Geschäftliche Abwicklungen, die ganz oder teilweise über andere Informations- und/oder Versandwege erfolgen, sind in den folgenden AGB hinreichend erklärt und geregelt.

 

c) Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen oder Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Einwilligung.

 

d) Die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei reinen Onlinegeschäften eine gesonderte Abfrage nach der Kenntnisnahme der AGB und deren Zustimmung erfolgt. Ohne diese „Zustimmung“ seitens des Kunden kommt kein gültiger Vertrag zustande.

 

 

§2

Das Produkt - Form und Umfang

 

a) Das Nichtraucherprogramm E.M.P. (Enemy Method Program) ist ein umfassendes, nichtinteraktives Verhaltenstraining zur Nikotinentwöhnung in Schriftform. Das E.M.P. wird für den Kunden anhand eines von ihm selbst ausgefüllten Fragebogens individuell erstellt. Die Angaben aus dem Fragebogen ermöglichen es den Verfassern des Programms vielfältige spezifische Rand- und Rahmenbedingungen des aufhörwilligen Rauchers zu berücksichtigen, um somit ein Höchstmaß an Effektivität zu erreichen.

 

b) Kunden ohne Internetzugang senden ihren ausgefüllten Fragebogen per Post an die angegebene Adresse. Besucher der Homepages www.nikotinfrei.com oder www.life-aid-systems.com können den ausgefüllten Fragebogen direkt auf elektronischem Wege versenden. Diesen Internetbesuchern steht darüber hinaus ebenfalls der Postweg zur Verfügung. Dazu ist die Möglichkeit gegeben den Fragebogen mitsamt der hier vorliegenden AGB auszudrucken. Internetbesucher, die über keine Printmöglichkeit (Drucker) verfügen, können alle relevanten Unterlagen kostenfrei bei LAS / B&W bestellen.

 

c) Das E.M.P. Nichtraucherprogramm umfasst 8 Programmdossiers mit aufeinander aufbauenden Trainingsinhalten basierend auf einer Vielzahl an Übungen, Tricks, Formeln, Information und Unterhaltung. Jede Trainingseinheit ist verbunden mit der entsprechenden Möglichkeit den Übungsfortschritt in deutlicher und einfacher Form zu dokumentieren, um auf diesem Wege einer Unter- bzw. Überforderung vorzubeugen. Der Umfang eines Trainingsdossiers beträgt durchschnittlich 70 Seiten, entspr. Format DIN A4. Das gesamte Programm ist je nach individuellem Zeitaufwand auf ca. 12 - 16 Wochen ausgelegt.

 

d) Das E.M.P. ist frei von religiösen, weltanschaulichen oder diskriminierenden Inhalten jeder Art.

 

e) Der Kunde hat die Wahl zwischen drei verschieden Versandarten seines E.M.P. und damit verbunden zwischen drei verschiedenen Medien.

      1. Online als E-Mail-Anhang im PDF Format

      2. Über den Postweg auf Datenträger (CD-ROM oder alternativ 2 Disketten)

      3. Über den Postweg als geheftete Ausdrucke (8 Trainingsdossiers)

 

Die jeweiligen Preise sind dem hier vorliegenden AGB-Auszug hinzugefügt und unter § 7 spezifiziert.

 

 

§3

Bestellverfahren für Produkte der Art „indiv. Trainings- u. Therapiesysteme“

 

a) Der Kunde sendet im ersten Schritt, nachdem er sich ausführlich über das E.M.P. und die entsprechenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ informiert hat, den ausgefüllten Fragebogen an die Projektabteilung für individuelle Therapiesysteme LAS / B&W des „Verlag Buch und Werbung“.

Das Versenden des ausgefüllten Fragebogens kann sowohl materiell (per Post) als auch nichtmateriell auf elektronischem Wege erfolgen (siehe §2-b).

 

b) Zur Sicherheit und zum Schutz des Kunden findet eine einmalige Rückbestätigungsabfrage (telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postwege) statt. Somit wird gewährleistet, dass wirklich nur ein gewünschter Geschäftskontakt eingeleitet wird und nicht etwa Fremde in unlauterer Absicht den Kundennamen missbräuchlich verwenden. Hiermit gilt der Bestellauftrag – gleichbedeutend eines Kaufvertrages - als verbindlich geschlossen.

 

c) Der oder die Mitarbeiter von LAS / B&W überprüfen die Antworten des Fragebogens auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwertbarkeit.

 

d) Der Kunde erhält daraufhin eine Eingangsbestätigung seines Auftrages nebst einer kompletten Auflistung aller seiner Angaben im Fragebogen. Hiermit wird dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben eventuelle Fehler und versehentliche Falschangaben zu korrigieren oder fehlende Angaben zu ergänzen.

 

e) Der Kunde hat zuvor durch eine gesonderte Angabe im Fragebogen eine von zwei Zahlungsweisen verbindlich gewählt. Es besteht die Wahl zwischen vorausgehender Überweisung und der Möglichkeit der Nachnahmeerhebung durch die Post.

 

f) Nach zuvor erfolgter Begleichung des Rechnungsbetrages erhält der Kunde sein gesamtes, individuelles Nichtrauchertrainingsprogramm.

Das E.M.P. kann je nach Wunsch physikalisch (CD-ROM oder als gehefteter Ausdruck auf Papier) oder nichtphysikalisch (auf elektronischem Wege per E-Mail-Anhang) erfolgen. Die jeweilige Versandart hat der Kunde zuvor durch einen entsprechenden Eintrag im Fragebogen bestimmt.

 

g) Nachdem der Kunde sein persönliches E.M.P. in der von ihm gewünschten Form erhalten hat, gilt das Geschäft als erfüllt. Es entstehen keinerlei weiteren Kosten oder Verpflichtungen für den Kunden.

 

  

 

§4

Gewährleistung,  Korrekturanspruch, Kundendienst

 

a)  LAS / B&W ist bestrebt alle vom Kunden gemachten Angaben korrekt und vollständig als Bearbeitungsgrundlage für das E.M.P. zu verwenden. Es wird gewährleistet, dass dazu die Angaben des Kunden richtig erfasst werden, was durch die anschließenden Korrekturmöglichkeiten sichergestellt ist.

 

b) Sollte der Kunde nach Erhalt der Eingangsbestätigung (siehe §3-d) Korrekturwünsche bezüglich seiner zuvor gegebenen Antworten äußern, so werden diese als besonderer Kundendienst sofort und kostenfrei von LAS / B&W vorgenommen.

 

c) Im Korrekturfall erhält der Kunde eine weitere Rückbestätigung in Form einer aktualisierten Auflistung all seiner Angaben.

 

d) Der Kunde hat dadurch ein zweites Mal die Möglichkeit seine Angaben zu überprüfen. Sollte der Kunde hierbei wiederum Änderungswünsche entwickeln, so werden diese ebenfalls berücksichtigt, wobei LAS/B&W eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 € erhebt.

 

e) Sollten falsche Angaben – wie auch immer -  auf Fehler bei der Bearbeitung durch LAS / B&W zurückzuführen sein, so werden diese kostenfrei verbessert.

 

f) Korrekturwünsche oder eine Korrekturnotwendigkeit haben keinen Einfluss auf die bestehende Gültigkeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Verlag B&W.

 

 

 

§5

Datenschutz und Datensicherheit, Weiterverwendungsausschluss

 

Bei Übermittlung des Fragebogens auf elektronischem Wege:

Die Daten werden per sicherer SSL Verschlüsselung über das Internet versandt. Dies entspricht dem Sicherheitsstandart, wie er auch beim Online-Banking üblich ist.

 

a) Die Personaldaten, sowie alle weiteren Angaben des Kunden innerhalb des Fragebogens werden ausschließlich zur Ausarbeitung des individuellen Therapie- und Trainingsprogramms (hier: E.M.P.) und für den Kundenservice verwendet. Der Verlag B&W verbürgt sich dafür, dass keine dieser Daten, auch nicht auszugsweise, an Dritte weiter gegeben werden.

 

b) Sofort nach Eingang des Fragebogens bei LAS / B&W erfolgt die „Entkoppelung“ der Datenbeziehungen des ausgefüllten Fragebogenformulars.

Schritt 1: Die Sektion aus Fragebogen 1, welche nur die Personaldaten (Name, Adresse, etc.) des Kunden enthalten, wird vom Fragenteil getrennt, um die Kundennummer ergänzt und dauerhaft in die Kundenstammdatei übernommen.

Schritt 2: In den für die Ausarbeitung des Trainingsprogramms relevanten Fragebogenteil werden lediglich das Geschlecht und der Vor- und Zunamen des Kunden übernommen, um die persönliche Anrede innerhalb des Programms zu ermöglichen. Alle weiteren Adressdaten werden entfernt. Die Kundenantworten selbst ergeben für einen Unbefugten keinerlei Sinn, da sie nur aus einer Aneinanderreihung von kurzen verschlüsselten Zeichenketten bestehen und keinerlei Rückschlüsse auf die Person oder die zugrunde liegenden Fragen gestatten.

 

Beide nun getrennt vorliegenden Dateien werden örtlich getrennt und vor unbefugtem Zugriff geschützt archiviert. Die verschlüsselten Kundenantworten werden zwecks eventueller Nachfragen oder Unstimmigkeiten sechs Monate nach Auftragseingang aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist vollständig und unwiderruflich gelöscht.

 

Bei Übermittlung des Fragebogens in Papierform durch die Post:

Ein Mitarbeiter von LAS überführt die Daten manuell in die elektronische Form. Danach wird das oben beschriebene Verfahren ab a) angewendet. Der Originalfragebogen wird sechs Monate lang in einem Safe aufbewahrt und dann physikalisch vollständig vernichtet.

 

 

§6

Zahlungsmodalitäten, Ausschluss der Rücknahme, Vertragsauflösung

 

a) Der Kunde hat bei der Bestellung durch entsprechende Angaben im Fragebogen bestimmt, in welcher Form und auf welche Weise er sein Trainingsprogramm zu erhalten wünscht und welche Zahlungsweise er bevorzugt.

Dem Kunden stehen zwei Zahlungsmodalitäten zur Wahl: Beiden Zahlungsweisen ist gemein, dass sie im Sinne der Geschäftsabwicklung einer Vorauszahlung entsprechen.

     

1. Der Kunde überweist den vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Sofort nach Überweisungseingang wird das bestellte Trainingsprogramm in der gewünschten Form erstellt und schnellstmöglich in der gewünschten Art an den Kunden versandt.

{Hinweis: gängigstes Verfahren bei elektronischer Geschäftsabwicklung und bei Versendung in gedruckter Form.}

 

2. Der Kunde erhält das bestellte E.M.P. als Nachnahmesendung durch die Post. {Vorteil: Zeitgleicher Erhalt der Bestellung nach Zahlung - nur möglich bei Versand als CD-ROM bzw. Diskette}

 

b) Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung ist, unabhängig von der Zahlweise,  bei Produkten der Art: ITS (individuelle Trainings-/Therapiesysteme) nicht möglich.

 

c) Der Kunde hat durch die Absendung des ausgefüllten Fragebogens einen rechtsgültigen und verbindlichen Kaufvertrag mit B&W geschlossen. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, indem er selbst nach zweimaliger Aufforderung die Überweisung der entsprechenden Kaufsumme verweigert, so gilt der Vertrag als einseitig durch den Käufer gebrochen. B&W behält sich in diesem Falle vor, seinerseits das Vertragsverhältnis zu lösen, wobei zur beidseitigen Schadensbegrenzung eine Stornierungsgebühr von 25 € erhoben wird, welche vom Kunden zu zahlen ist. Diese Forderung basiert auf geltendem Recht und kann im Falle der Zahlungsverweigerung von B&W eingeklagt werden, wodurch weitere Kosten entstehen.

 

d) Da jede E.M.P. Programmversion ein Unikat darstellt und nicht auf eine andere Person als den darin persönlich angesprochenen Auftraggeber übertragen werden kann, schließt sich jede Form der anderweitigen Verwendung aus. Die Rücknahme eines einmal erstellten E.M.P. ist gleichbedeutend mit dem sofortigen und völligen Wertverlust des Produktes und daher nicht möglich.

 

e) Warenrechtlich wird das E.M.P. mit Tonträgern (Musik CD, etc.) und Videobändern bzw. Film DVD´s gleichgestellt, deren Rückgabe nach Benutzung nicht vorgesehen ist. Somit kann der Kunde nach Erhalt der Ware wegen nichtiger Gründe keine Rückerstattung einfordern.

 

f) Liegen jedoch nicht-nichtige Gründe vor, wie beispielsweise eine nachweislich fehlerhafte Ausarbeitung des Trainingsprogramms, Verwechslung der persönlichen Angaben oder andere Gründe, welche ein Arbeiten mit dem E.M.P. deutlich erschweren, so wird je nach Wunsch des Kunden entweder ein neues Programm erstellt oder aber der Kaufpreis erstattet.

 

  

       

§7

Produktformen, Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen

 

a) Als Basispreis gilt die niedrigste Kaufsumme, die nach den Kriterien „Aufwand/Nutzen“ kaufmännisch gerade noch vertretbar ist. Dem Basispreis liegt die Absicht zugrunde, über äußerst niedrige- und damit für jeden erschwingliche Kosten, das E.M.P. während einer begrenzten Zeit, einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen und somit für das Produkt zu werben. Der aktuelle Basispreis bleibt noch bis zum Ablauf der Bekanntmachungsphase auf dem derzeitigen Stand und wird dann den entsprechenden Marktverhältnissen angepasst. Relevante Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

b) Der Basispreis bezieht sich auf das Basisprodukt: EMP-Online. Merkmale dieser Version sind: Sowohl der Informationsaustausch (= Ausfüllen und Absenden von Fragebogen und Eingangsbestätigung) als auch die Lieferung der Ware (= das fertige E.M.P. Nichtrauchertrainingsprogramm) finden ausschließlich nichtmateriell auf elektronischem Wege über das Internet statt. Der Kunde erhält nach erfolgter Überweisung des vereinbarten Kaufpreises sein gesamtes Trainingsprogramm per E-Mail Anhang. Hierbei werden insbesondere die bindenden Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) wirksam.

 

c) Wie unter §2 und §5 dieser AGB erläutert, hat der Kunde die Möglichkeit die Art und Weise der Informationsübermittlung (Fragebogen), die Bezahlweise und das Produktmedium frei zu wählen, wodurch i. A. Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten werden dem Basispreis hinzugerechnet und ergeben den jeweiligen versionsbedingten Kaufpreis des E.M.P. Diese Mehrkosten haben keinen Einfluss auf die Gewinnspanne von LAS / B&W, da es sich um die tatsächlichen Selbstkosten handelt, die zur Kostendeckung im Verhältnis 1:1 an den Kunden weitergegeben werden müssen.

 

d) Detaillierte Kostenübersicht: Basispreis, Zusatzkosten

 

      Basispreis:

      1.  gemittelter Betrag an Werbaufwendungen pro verkauftem E.M.P. :                  = 25,00 €

      2.  anteilig Abschr. Hard- u. Software, Domainpflege u. Aktualisierung:                =   4,35 €

      3.  anteilig Invest. für 3 Jahre Entwicklungsaufwand/2000, Programmpflege:          =   7,30 €

      4.  anteilig Mieten, Verbrauchsmittel, Energie, Technik    :                                  =   3,00 €

      5.  Zeitlohn für die Erstellung                                                                            = 25,00 €

                 Zwischensumme Selbstkosten …………………………………………      = 64,65 €

 

      6.  zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer                                                                   = 10,35 €

                 Gesamtsumme ……………………………………………………………..     = 75,00 €

 

 

 

Zusatzkosten für von der Basisversion abweichende Verfahrenswünsche: 

7.       Fragebogen wird per Post eingesandt: Lohn für Mehraufwand durch

manuelle Bearbeitung der Kundendaten:                                                                 + 10 €

8.       Bezahlung per Nachnahme: Nachnahmegebühr, Porto, Verpackung, Wege, Lohn,

Drucksachen          :                                                                                             +10 €

9.       E.M.P. auf CD-ROM: Material, Lohn, Porto, Wege, Herstellung:                                +10 €

10.   Geheftete Druckversion: Druckkosten (4c/Seite farbig) = 28,50 €, Porto = 4,40 €

Material / Verpackung = 6,50 €, Wege, zusätzliche Lohnkosten = 25 €,                     +65 €

 

11. Bei Postversand ins EU-Ausland  werden erhöhte Portokosten fällig, die der Kunde zu tragen hat.

      Desgleichen gilt für erhöhte Überweisungs- bzw. Nachnahmegebühren.

 

e) Alle dem Kunden in Rechnung gestellten Endpreise verstehen sich inklusive 16% Mehrwertsteuer.

 

f) Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nebst Produktbeschreibung zur Einreichung beim Finanzamt, der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber, welche unter günstigen Umständen die Kosten teilweise oder im Ganzen übernehmen.   

 

 

 

§8

Garantieausschluss, Risikobelehrung, Haftungsausschluss

 

a)         Das E.M.P. basiert auf modernen verhaltentherapeutischen Erkenntnissen mit den besonderen Schwerpunkten: Selbstanalyse von allgemeinen und spezifischen Fehlverhalten und daraus hervorgehenden ausgewogenen Trainingskonzepten zur grundlegenden Verbesserung der Grundstimmung und damit der Lebensqualität, der Wahrnehmung und der inneren Stärke. Damit verbunden wird sukzessive eine stetig anwachsende Motivationsgrundlage geschaffen, welche sich durch die Besonderheit des E.M.P. robust und dauerhaft etabliert.

 

b)         Durch angeleitete Trainingsprogramme auf verhaltenstherapeutischer Grundlage werden nachweislich die besten Ergebnisse hinsichtlich eines dauerhaften Erfolges erreicht. Neben der sich zu fast sicher ergebenden Verbesserung der emotionalen Gesamtsituation des Probanden ist die Aussicht auf eine dauerhafte Befreiung von der Nikotinsucht zwar äußerst günstig, jedoch nicht zu 100% zu garantieren. Letztlich bestimmt jeder Proband durch seine Ernsthaftigkeit und Ausdauer, mit der er das Programm absolviert, den Erfolg selbst mit.

 

c)         Negative Nebenwirkungen dieser Therapieform sind nicht bekannt, können jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Daher sollten Personen, die bereits unter psychischen Auffälligkeiten, Verhaltensstörungen oder besonderer Labilität leiden vor Beginn des E.M.P. ihren Arzt befragen, insbesondere wenn sie sich bereits in psychologischer/psychiatrischer Behandlung befinden.

 

d)         Das E.M.P. bedient sich nicht der Mittel und Methoden der Psychoanalyse.

 

e)         LAS / B&W oder die jeweiligen Autoren des E.M.P. haften nicht für den unwahrscheinlichen Fall einer möglichen Verschlechterung der Gesamtsituation des Probanden. Ein wie auch immer gearteter Schadensersatz durch LAS / B&W oder B&W oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen.

 

f)           Der Kunde ist angehalten, bei ersten deutlichen Anzeichen einer Verschlechterung seiner psychischen, mentalen oder emotionalen Verfassung während des Trainingsprogramms, dieses zu unterbrechen und LAS / B&W darüber zu informieren.

 

 

 

 

 


 

Anhang A

 

Provisionssystem bei LAS / B&W

Der freie Mitarbeiter, die freie Mitarbeiterin

Im weiteren Verlauf einheitlich mit MA bezeichnet.

Tätigkeitsfelder, Aktionsmöglichkeiten, Freiheiten und Verpflichtungen des MA

 

 

a)       Für jede Vermittlung durch eine berechtigte Person, die zum Abschluss einer Bestellung für ein E.M.P. führt, erhält der Vermittler eine Provision in Höhe von 25 €. Die Höhe der Provision ist unabhängig von der gewünschten Versand- oder Bezahlversion und damit unabhängig vom Gesamtbetrag der jeweiligen Einzelbestellung. Ausgenommen davon sind Bestellungen, die über eine ermäßigte Gutscheinaktion erfolgen.

b)       Als berechtigte Person gelten ehemalige oder aktuelle Kunden, die bereits über eine eigene Kundennummer verfügen. {Grund: Sicherung der minimalen Kostendeckung durch Vermeidung von Selbstvermittlung durch Neukunden}. Die persönliche Kundennummer behält ihre funktionale Wirksamkeit ohne zeitliche Limitierung.

c)       Personen ohne gültige Kundenummer (Nichtkunden) können dennoch auf Provisionsbasis ein unlimitiertes Einkommen generieren, dadurch, dass sie als freie Mitarbeiter (- im weiteren Verlauf als MA bezeichnet -) für LAS / B&W  tätig werden.

- Dazu ist es notwendig, dass sie zuvor durch ein einfaches Registrierverfahren auf der entsprechenden Anmeldeseite im MA-Bereich von www.nikotinfrei.com die Aufnahme in die Liste aktiver MA beantragen.

- Als Bestätigung in der selbstständigen Kundenakquisition erfolgreich sein zu können und als Beleg für die Ernsthaftigkeit ihres Ansinnens auch hernach aktiv für LAS / B&W  tätig zu sein, schlägt der Antragsteller eine nicht festgelegte Anzahl am E.M.P. interessierter Raucher vor, wovon wenigstens drei ein eigenes E.M.P. in Auftrag geben.

- Der Antragsteller erhält daraufhin eine persönliche MA-Nummer (Mitarbeiternummer) und einen geheimen Zugangscode, der es ihm gestattet, jederzeit auf sein eigenes MA-Konto zugreifen zu können. Dieses Onlinekonto wird von LAS / B&W kostenfrei für jeden neuen MA eingerichtet und ständig aktualisiert.

- Das MA-Konto gibt Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstatus über jeden durch den MA eingeleiteten Aufträge und dient gleichzeitig als interaktives Provisionskonto. Der MA kann jederzeit und selbstständig die Auszahlung aller bereits gebuchten Provisionen veranlassen.  

d)       Das Aktionsfeld des freien MA umfasst nicht den Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung, sondern die Vermittlung zwischen einem potentiellen Kunden und dem Verlag B&W resp. LAS / B&W durch die Bekanntmachung (informative Werbung) eben dieser Ware oder Dienstleistung und der Erfassung & Weiterleitung der relevanten Kundendaten.

e)       Die Aufnahme in die Liste der aktiven MA ist kostenlos und frei jeglicher Verpflichtung. Es werden seitens LAS / B&W weder bestimmte Erfolgsquoten, noch zu erfüllende Mindestarbeitszeiten verlangt.

f)         Der MA kann jederzeit und kostenfrei die Streichung seiner Person aus der Liste aktiver Mitarbeiter veranlassen. Dadurch wird gleichzeitig sein MA-Konto aufgelöst und alle darauf verbuchten Geldbeträge abzugsfrei an den MA überwiesen.

g)       Der MA schließt im Zusammenhang mit seiner Werbe- und Vermittlertätigkeit keine Verträge oder andere verbindliche Vereinbarungen – weder in eigenem Namen noch stellvertretend für andere am Geschäft Beteiligte. Er stellt keine Rechnungen oder Quittungen aus und kassiert keine Gelder von Kunden. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

h)       Jede geplante öffentliche Werbeveranstaltung muss zuvor mit LAS / B&W abgesprochen und schriftlich genehmigt werden. Dasselbe gilt für die Umsetzung neuer oder stark abgewandelter Werbemethoden und Akquisitionsstrategien durch den MA. [hierdurch soll vermieden werden, dass sich der MA oder ein MA-Team durch seine Aktivitäten unwissentlich in Konflikt mit Behörden oder anderen Institutionen begibt] Durch dieses Genehmigungsverfahren übernimmt LAS / B&W die Verantwortung hinsichtlich möglicher Konsequenzen und enthebt den MA bzw. das MA-Team eigener Verantwortung für ihre Aktionen.

i)         Wählt der MA bzw. ein MA-Team Verfahrensweisen für ihre Arbeit, so wie sie in der „Vorschlagsliste für die erfolgreiche Calling-Tätigkeit“ detailliert beschrieben sind, so bedarf es keiner gesonderten Genehmigung durch LAS / B&W.

Unter der Prämisse, dass der Interviewer gut vorbereitet ist und für seine Werbe- und Überzeugungsarbeit alle ihm zugänglichen Informationen hinsichtlich des Produktes (hier: E.M.P.) wahrheitsgemäß, frei von irreführenden Übertreibungen und seriös einsetzt, bleibt er frei jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten.

j)         Dem Interviewer ist in der Ausgestaltung seiner Tätigkeit freie Hand gelassen (soweit sie den Bedingungen aus 7.h und 7.i genügen), und solang die durch ihn eingesetzten Mittel und Verfahren lauter sind, das heißt, nicht gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen. Der Interviewer gestaltet seine Tätigkeit stets so, dass sie dem Seriositätsanspruch von B&W gerecht wird.

k)       Bei Bekanntwerden unlauterer Methoden durch den MA oder einem MA-Team kann B&W den sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung veranlassen. Der MA trägt in diesem Fall die Verantwortung für die durch sein Verhalten eventuell entstandenen Schäden.

l)         Dem MA ist bekannt, dass Provisionen ab einer bestimmten Größenordnung ein steuerpflichtiges Einkommen darstellen. Als freier Mitarbeiter ist er selbstverantwortlich für den Umgang und die Reglung seiner Finanzen und für die ordnungsgemäße Erledigung aller behördlichen Belange.

m)     Die jeweils neuesten Informationen und Richtlinien zum Tätigkeitsfeld eines MA in Interviewertätigkeit und der organisatorischen Verfahren können über die entsprechenden Seiten der Internetpräsenz www.nikotinfrei.com in Erfahrung gebracht werden.


 

Anhang B

 

Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Gesetzestext



 

§ 1
Anwendungsbereich



(1)
Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).


(2)
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häu-figer und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, 7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.

 

 

 

 

 

 

§ 2
Unterrichtung des Verbrauchers



(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.

(3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:

1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den
Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

 

 

§ 3
Widerrufsrecht,
Rückgaberecht



(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt

1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger
und
2. bei Dienstleistungen

a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen oder

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.

  

§ 4
Finanzierte Verträge



(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.

2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.

 

§ 5
Unabdingbarkeit,
Umgehungsverbot



(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

§ 6
Übergangsvorschrift



(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.

(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31.März 2001 aufgebraucht werden